Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der video4net GmbH Filmproduktion gelten ab sofort für alle Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.

1. Vertragspartner

video4net GmbH in Kooperation mit Andreas Bröckel Mediendesign und wird im folgenden mit v4n abgekürzt. Vertragspartner des Auftraggebers ist die video4net GmbH.

2. Angebot und Preise

Sämtliche von v4n abgegebenen Angebote sind freibleibend. Im Angebot genannte Drehtage beziehen sich auf 8 Stunden. Darüber hinaus gehende Stunden werden mit 1/8 des Tagessatzes berechnet. Der Abfahrtszeitpunkt zum Drehort ist als Beginn anzusehen.
Falls nicht anders schriftlich angeboten oder anders schriftlich vereinbart, wird jeder angefangene Drehtag als voller Drehtag berechnet.

Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch v4n werden diese für v4n verbindlich. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Auftragserteilung

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht umgehend widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Drehtermine, die vom Auftraggeber nicht spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Drehbeginn abgesagt wurden, werden berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht von v4n zu vertreten ist.

4. Vertragsgegenstand

Gesamt- und Teilproduktionen von (Video-)Filmen und Medienprodukten mit Ausgabe als Videodatei, auf USB, Festplatte oder Dateiupload bzw. anderen Medien nach schriftlicher Vereinbarung. Der Service umfasst das Konzept, das Drehskript, ggf. das Drehbuch, die Aufzeichnung, die Nachbearbeitung mit Schnitt und Vertonung sowie die Ausgabe im gewünschten Dateiformat. Die unbearbeiteten Aufnahmedaten (RAW-Daten, Original-Videodaten) verbleiben bei v4n und sind nicht Vertragsgegenstand.
Die Produktion erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten mit der Auftragsbestätigung oder der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen. Abweichende Vorschriften verpflichten v4n nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Die ABG's werden spätestens mit dem schriftlichen Angebot übergeben bzw. sind online einsehbar und gelten ab diesem Zeitpunkt.

5. Produktion

Die Produktion eines Filmprojekts erfolgt nach erfolgter Auftragsbestätigung. Grundlage für die Auftragsbestätigung ist ein Angebot, ein Konzept, ein Drehbuch oder ein Drehskript mit Angaben zu den aufzunehmenden Programmpunkten. Der Umfang des Projekts wird in der Auftragsbestätigung beschrieben und ist für beide Seiten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bindend. Sofern keine bindende Vereinbarung zu den Kosten vorliegt, wird die tatsächlich angefallene Arbeitszeit und Leistung in Rechnung gestellt.
Der Auftrag gilt auch dann als erteilt, wenn mündlich ein verbindlicher Auftrags-, Abgabe- oder Drehtermin vereinbart wird. Dazu muss dem Auftraggeber ein Angebot mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von v4n vorliegen.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Urheberrechte an der Filmproduktion für alle Medien und Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsmöglichkeiten bleiben bei v4n. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung uneingeschränkte Verwertungs- und Nutzungsrechte. v4n hat das Recht, am Anfang oder am Ende jedes Filmes einen Copyright-Hinweis einzublenden. Ausschnitte der Filmproduktion oder fertige Filme darf v4n zum Zwecke der Eigenwerbung nutzen soweit keine bindende Geheimhaltungsvereinbarung besteht.

7. Musik- und Lizenzrechte, Künstlersozialkasse

Sofern nicht durch die Auftragsbestätigung schriftlich abweichend vereinbart, hat der Auftraggeber für die nötigen Lizenzrechte Dritter an Musik, Bild, Text etc. zu sorgen. v4n übernimmt nach Vereinbarung in der Auftragsbestätigung die Besorgung eventueller Rechte Dritter des im Projekt miteingebundenen Materials (Musik, Text, Bilder jeder Art). Nur in diesem Falle haftet v4n für Schadensersatzansprüche eventueller Lizenzinhaber. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Kosten für die Künstlersozialkasse (2019 sind das 4,2 % der Gage) sofern nicht anders schriftlich vereinbart, direkt. Übernimmt v4n die Abwicklung mit der Künstlersozialkasse, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber zzgl. einer 15% Arbeitspauschale in Rechnung gestellt.

v4n bietet sowohl GEMA-freie Musik an, als auch solche, bei der GEMA-Gebühren anfallen. Sollte sich der Auftraggeber für einen Titel entscheiden, der der GEMA unterliegt, ist er verpflichtet, die fälligen GEMA-Gebühren selbst abzuführen. Auch für weitere Verwertungsgebühren an Rechten Dritter (VG Wort etc.) hat der Auftraggeber selbst zu sorgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Bei einer Übernahme der Lizenzbesorgung und Rechteverwaltung durch v4n, werden der genaue Titel, Autor, Komponist, rechteverwaltender Verlag etc. benötigt. Sorgt der Auftraggeber selbst für die Einholung der Rechte Dritter, stellt er die v4n im Falle nichteingeholter Lizenzen/Einverständniserklärungen von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenz-/Rechteinhaber frei.

8. Model Release

Der Auftraggeber holt von den im Film erscheinenden Personen eine Einverständniserklärung zur Darstellung im Film und zur Nutzung der personenbezogenen Daten ein (Model-Release). Eine Kopie dieser Vereinbarung ist v4n auszuhändigen. Im Falle eines Widerrufs der Einverständniserklärung durch die im Film erscheinenden Personen haftet v4n nicht für die Folgekosten (z.B. Nachproduktion). Eine Model-Release-Vorlage kann der Auftraggeber von v4n auf Anfrage erhalten, diese rechtlich auf Gültigkeit für sein Projekt zu prüfen, obliegt der Verantwortung des Auftraggebers.

9. Produktionsablauf

Vor Ort kann der Auftraggeber Änderungen am Konzept vornehmen, wenn sie keinen Mehraufwand darstellen. Änderungen vor Ort, die einen Mehraufwand und somit Mehrkosten verursachen, sind zuvor mit dem Produktionsverantwortlichen von v4n abzusprechen und werden abgerechnet. Der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den festen und freien Mitarbeitern von v4n. Absprachen und Weisungsvorschläge an feste und freie Mitarbeiter haben immer über den Produktionsverantwortlichen oder verantwortlichen Mitarbeiter von v4n zu erfolgen. v4n behält sich vor, Änderungen abzulehnen, sofern sie das gesamte Filmprojekt gefährden, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die Mitarbeiter gegen ihren Willen in Gefahr oder moralischen Konflikt bringen.

10. Nachbearbeitung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Nachbearbeitung (Schnitt und Vertonung) wenn nötig persönlich zur Verfügung zu stehen. Dies gilt insbesondere, wenn es um Abläufe geht, die nur ihm bekannt sind. Mehraufwand/-kosten, die aus seiner Abwesenheit bei der Nachbearbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden als Zusatzstunden abgerechnet. Ausführungsanweisungen und konzeptionelle Änderungen sind wie in Punkt 9 mit dem Produktionsverantwortlichen oder dem verantwortlichen Mitarbeiter von v4n abzusprechen. Innerhalb des konzeptionellen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

11. Überwachung der Produktion

Je nach Auftragsvereinbarung hat der Auftraggeber das Recht, die einzelnen Produktionsschritte zu überwachen. Dies kann er persönlich vor Ort (am Drehort, im Schnittstudio etc.) oder über zugesandte Medien, die den jeweiligen Zwischenschritt dokumentieren, vornehmen. Anfallende Kosten hierfür sind entweder zuvor in der Auftragsvereinbarung geregelt oder werden je nach Aufwand abgerechnet. v4n behält sich das Recht vor, eine persönliche Anwesenheit des Auftraggebers zu verweigern, wenn dadurch Behinderungen im Produktionsablauf und somit Mehraufwand/-kosten entstehen.

12. Lieferung des fertigen Filmes

Die Lieferung erfolgt zu dem in der Auftragsvereinbarung zugesichertem Termin, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit, eine Abweichung von 5 Arbeitstagen gilt als aktzeptabel. Sollten Verzögerungen durch Änderungen oder Versäumnisse von Seiten des Auftraggebers oder durch Einwirkung Dritter (Streik, Diebstahl, mutwillige Beschädigung etc.) bzw. höhere Gewalt (Wetter, Unfall etc.) entstehen, so verschiebt sich der Liefertermin um diese zusätzlich angefallenen Arbeitstage. Für zusätzliche Medienausgabe oder Änderungen der Medienform werden eventuelle Mehrkosten abgerechnet.
Die Lieferung erfolgt in der in der Auftragsvereinbarung vereinbarten Form auf Kosten und Gefahr des Auftraggeber. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über.

13. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter mit Kontaktdaten. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben: Produktionserweiterungen, Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.

14. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

15. Backup-Speicherung des Projekts

Das gesamte Projekt wird 1 Monat lang nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum ist verbindlich) bei v4n kostenfrei für etwaige Änderungen gespeichert. Danach werden nur die fertigen Schnitt-Files für weitere 3 Monate kostenfrei gespeichert. Der Auftraggeber kann gegen Gebühr jederzeit eine weitergehende Speicherung des Gesamtprojekts mit v4n vereinbaren oder es gegen eine Überspielungsgebühr zur Speicherung auf eine eigene Festplatte kopieren. Dabei bleiben nach wie vor die Copyrights an dem Werk bei v4n (siehe hierzu Punkt 6 der AGB). Eine Weitergabe an Dritte zur Weiterbearbeitung bedarf einer Genehmigung durch v4n.

16. Gewährleistung

Die v4n haftet für die Durchführung der Produktion nach bestem Wissen, Können und Vermögen. Ferner haftet sie für den funktionstüchtigen Einsatz der zur Produktion nötigen Geräte wie Kamera, Licht, Ton, Schnittplatz. Die bei Übergabe nicht offensichtlichen Mängel an zugemieteten Produktionsmitteln und Mängel, die während der Produktion unbemerkt auftreten, fallen unter höhere Gewalt, für die v4n keine Verantwortung übernehmen kann. Die durch den Ausfall von zugemieteten Produktionsmitteln entstandenen Mehrkosten, kann v4n oder der Auftraggeber direkt beim Drittanbieter einfordern.

Ist eine Aufzeichnung durch einen nicht offensichtlich bemerkbaren technischen Defekt an den Aufzeichnungsgeräten unbrauchbar, so entstehen daraus keine Schadensersatzansprüche des Auftraggeber gegenüber v4n. Sofern die Aufzeichnung nicht wiederholt werden kann, wird die Auftragssumme entsprechend gemindert, bzw. der Auftrag storniert. Aufzeichnungen, die wegen unzureichender äußerer Bedingungen (z.B. mangelndes Licht, schlechtes Wetter) misslingen oder sich verzögern, fallen unter das Risiko des Auftraggeber, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Staus von mehr als 30 min Länge, Flug-, Bahnstornierungen, Schlechtwetter etc. fallen unter höhere Gewalt und stellen v4n ebenfalls von Schadensersatzansprüchen von Seiten des Auftraggeber frei.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fehler oder Unstimmigkeiten in der Produktion v4n unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten, die durch Mehraufwand aus Verzögerungen in der Anzeigepflicht entstehen, trägt der Auftraggeber. Sie werden nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

17. Stornierung

Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, von seinem Auftrag zurück, kommt er für sämtliche bis zur Stornierung angefallenen Kosten auf. Ferner kann v4n ohne Nachweis eines Schadens bis zu 50 % des Auftragswerts bis 5 Arbeitstage vor Produktionsbeginn, danach 75 % als Stornierungskosten einfordern. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

18. Eigenwerbungsrechte und Kennzeichnung

Der Auftraggeber erteilt v4n das Recht, kurze Sequenzen aus dem Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung auf CD, DVD oder im Internet zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt v4n das Recht zum Zwecke der Eigenwerbung auf veröffentlichte Projekte zu verlinken. v4n darf Projekte auf der v4n-Website als Referenz zeigen. v4n verpflichtet sich, Szenen und oder Projekte auszuwählen die keine Betriebsgeheimnisse offenbaren oder teilnehmende Personen bloßstellen. In unklaren Fällen erfolgt eine Rücksprache mit dem Auftraggeber.

v4n ist vorbehaltlich eines jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Auftraggebers berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der v4n-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung als Referenz hinzuweisen.

19. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist zu den vorgegebenen Fälligkeiten ohne Abzug zu zahlen. Bei einer Überschreitung von mehr als 15 Tagen berechnet v4n Überziehungszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

20. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Werke und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von v4n.

21. Schlußbestimmungen

Änderungen der Auftragsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Standort von v4n, Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts- bzw. Landesgericht zum Standort von v4n. Bei Auftragsvereinbarung nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.

Stand 01.08.2021

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