Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der video4net GmbH
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der video4net GmbH (im Folgenden "v4n") gelten für alle angebotenen Leistungen, insbesondere Filmproduktionen, Beratungs- und Konzeptionsleistungen sowie die Vermietung des firmeneigenen Studios, sofern nicht schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart wurden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.
1. Vertragspartner
Vertragspartner des Auftraggebers ist die video4net GmbH im folgenden mit v4n abgekürzt.
2. Angebot und Preise
Sämtliche von v4n abgegebenen Angebote sind freibleibend. Im Angebot genannte Arbeitszeiten beziehen sich auf 8-Stunden-Tage. Über diesen Umfang hinausgehende Stunden werden mit 1/8 des Tagessatzes berechnet. Bei der Vermietung des Studios gelten die vereinbarten Buchungszeiten. Zusätzliche Leistungen oder Verlängerungen der Buchungsdauer werden gesondert berechnet. Erst mit schriftlicher Bestätigung von Aufträgen durch v4n werden diese für v4n verbindlich. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Vertragsgegenstand
a) Filmproduktionen: v4n bietet die Produktion von Gesamt- und Teilproduktionen von Filmen und Medienprodukten an. Dies umfasst Konzeption, Drehbuch, Dreharbeiten, Schnitt, Vertonung und Auslieferung im gewünschten Format.
b) Beratungs- und Konzeptionsleistungen: v4n bietet Beratung zu Filmproduktionen, Storytelling, audiovisueller Gestaltung sowie strategischer Medienplanung an. Dies kann als eigenständige Leistung oder als Bestandteil einer Filmproduktion erfolgen.
c) Studiovermietung: v4n vermietet eigene Studioflächen samt technischer Ausstattung. Zusätzliche Serviceleistungen wie Kamera- oder Lichttechnik, technisches Personal oder Postproduktion sind separat buchbar und werden gesondert abgerechnet.
4. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung verbindlich. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten bindend. Falls durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese berechnet. Absagen von Dreharbeiten, Beratungsterminen oder Studiovermietungen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, andernfalls wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe berechnet.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an den erstellten Filmproduktionen und Konzepten verbleiben bei v4n. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung uneingeschränkte Verwertungs- und Nutzungsrechte. v4n hat bei Filmproduktionen das Recht, am Anfang oder am Ende jedes Filmes einen Copyright-Hinweis einzublenden. Ausschnitte der Werke darf v4n zum Zwecke der Eigenwerbung nutzen, soweit keine bindende Geheimhaltungsvereinbarung besteht.
6. Musik- und Lizenzrechte, Künstlersozialkasse
Der Auftraggeber ist für die Einholung nötiger Lizenzrechte Dritter (Musik, Bild, Text) verantwortlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Falls v4n die Rechtebeschaffung übernimmt, haftet v4n für die Klärung der Lizenzen im Rahmen der Vereinbarung.
7. Model Release
Der Auftraggeber holt von den im Film erscheinenden Personen eine Einverständniserklärung zur Darstellung im Film und zur Nutzung der personenbezogenen Daten ein (Model-Release). Eine Kopie dieser Vereinbarung ist v4n auszuhändigen. Im Falle eines Widerrufs der Einverständniserklärung durch die im Film erscheinenden Personen haftet v4n nicht für die Folgekosten (z.B. Nachproduktion). Eine Model-Release-Vorlage kann der Auftraggeber von v4n auf Anfrage erhalten, diese rechtlich auf Gültigkeit für sein Projekt zu prüfen, obliegt der Verantwortung des Auftraggebers.
8. Studiovermietung
Die Vermietung des Studios erfolgt zu den vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einrichtung pfleglich zu behandeln und für eventuell entstandene Schäden aufzukommen. Technische Störungen oder Ausfälle, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit von v4n zurückzuführen sind, berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Rückerstattungen.
9. Nachbearbeitung und Produktionsablauf
v4n behält sich im Rahmen des beauftragten Projekts die kreative und künstlerische Freiheit vor. Änderungswünsche nach Produktionsabschluss sind nur innerhalb des vereinbarten Rahmens kostenfrei. Darüber hinausgehende Anpassungen werden nach Aufwand abgerechnet.
10. Überwachung der Produktion
Der Auftraggeber hat das Recht, bis einschließlich des Drehs die einzelnen Produktionsschritte persönlich zu begleiten, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Inhalte und Zielsetzungen eingehalten werden. Änderungen oder zusätzliche Wünsche während des Drehs sind mit dem Produktionsverantwortlichen abzusprechen. Die Überwachung der Nachbearbeitung (Schnitt und Vertonung) ist hingegen nicht vorgesehen, da diese Schritte der künstlerischen und technischen Expertise von v4n vorbehalten bleiben. Zwischenergebnisse können auf Anfrage zur Prüfung bereitgestellt werden, wobei Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Rahmens berücksichtigt werden. Persönliche Anwesenheit während der Nachbearbeitung ist ausgeschlossen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.“
11. Lieferung des fertigen Filmes
Die Lieferung erfolgt zu dem in der Auftragsvereinbarung zugesichertem Termin, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit, eine Abweichung von 5 Arbeitstagen gilt als aktzeptabel. Sollten Verzögerungen durch Änderungen oder Versäumnisse von Seiten des Auftraggebers oder durch Einwirkung Dritter (Streik, Diebstahl, mutwillige Beschädigung etc.) bzw. höhere Gewalt (Wetter, Unfall etc.) entstehen, so verschiebt sich der Liefertermin um diese zusätzlich angefallenen Arbeitstage. Für zusätzliche Medienausgabe oder Änderungen der Medienform werden eventuelle Mehrkosten abgerechnet.
Die Lieferung erfolgt in der in der Auftragsvereinbarung vereinbarten Form auf Kosten und Gefahr des Auftraggeber. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über.
12. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter mit Kontaktdaten. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben: Produktionserweiterungen, Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
14. Backup-Speicherung des Projekts
Das gesamte Projekt wird 1 Monat lang nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum ist verbindlich) bei v4n kostenfrei für etwaige Änderungen gespeichert. Danach werden nur die fertigen Schnitt-Files für weitere 3 Monate kostenfrei gespeichert. Der Auftraggeber kann gegen Gebühr jederzeit eine weitergehende Speicherung des Gesamtprojekts mit v4n vereinbaren oder es gegen eine Überspielungsgebühr zur Speicherung auf eine eigene Festplatte kopieren. Dabei bleiben nach wie vor die Copyrights an dem Werk bei v4n (siehe hierzu Punkt 6 der AGB). Eine Weitergabe an Dritte zur Weiterbearbeitung bedarf einer Genehmigung durch v4n.
15. Gewährleistung und Haftung
v4n haftet für die fachgerechte Durchführung der Produktion und den funktionstüchtigen Einsatz der zur Produktion nötigen Geräte (Kamera, Licht, Ton, Schnittplatz). Mängel an zugemieteten Produktionsmitteln, die bei Übergabe nicht offensichtlich waren oder während der Produktion unbemerkt auftreten, fallen unter höhere Gewalt, für die v4n keine Verantwortung übernehmen kann.
Wird eine Aufzeichnung durch einen nicht vorhersehbaren technischen Defekt unbrauchbar, entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber v4n. Falls die Aufzeichnung nicht wiederholt werden kann, wird die Auftragssumme entsprechend gemindert oder der Auftrag storniert. Misslingen Aufzeichnungen aufgrund äußerer Bedingungen (z. B. mangelndes Licht, schlechtes Wetter), liegt das Risiko beim Auftraggeber, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Verzögerungen durch unvorhersehbare Umstände (z. B. Staus, Flug- oder Bahnstornierungen, Schlechtwetter) gelten als höhere Gewalt und entbinden v4n von Haftungsansprüchen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden. Verzögerungen bei der Mängelanzeige können zu Mehrkosten führen, die gemäß der gültigen Preisliste abgerechnet werden.
16. Stornierung
Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber werden bis 5 Arbeitstage vor Beginn 50 %, danach 75 % des Auftragswertes als Stornierungsgebühr fällig. Die Stornierung bedarf der Schriftform.
17. Eigenwerbungsrechte und Kennzeichnung
Der Auftraggeber räumt v4n das Recht ein, kurze Sequenzen des Projekts sowie Verweise auf veröffentlichte Projekte für Eigenwerbung zu nutzen. Dies kann auf der v4n-Website, in Showreels oder auf anderen Werbeträgern erfolgen.
v4n verpflichtet sich, dabei keine Betriebsgeheimnisse offenzulegen oder Personen bloßzustellen. In unklaren Fällen wird v4n vor der Veröffentlichung eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einholen.
Zudem ist v4n berechtigt, den Auftraggeber auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der v4n-Website mit Namen und Firmenlogo als Referenz zu nennen. Diese Nutzung kann der Auftraggeber jederzeit durch schriftlichen Widerruf untersagen.
18. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zu den vereinbarten Fälligkeiten ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 15 Tagen erhebt v4n Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz.
19. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Werke und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von v4n.
20. Schlußbestimmungen
Änderungen der Auftragsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Standort von v4n, Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts- bzw. Landesgericht zum Standort von v4n. Bei Auftragsvereinbarung nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.
Stand 2025